In letzter Sekunde vor dem Beschluss des TK-Gesetzes eingebaut: unbegrenzte Speicherung der “Verkehrsdaten”. Lobbyhuren könnte man sie nennen! Als Volksverräter könnte man sie ebenfalls bezeichnen…
Fefe dazu:
“‘Kurz vor der Beschlussfassung im Bundestag an diesem Donnerstag hat die Bundesregierung die Beschränkung der Speicherung der Daten auf weniger als drei Monate aus dem Entwurf des Telekommunikationsgesetzes gestrichen’, sagte Michael Schlecht, Chefvolkswirt der Fraktion der Linkspartei.
Wieso solche unredlichen Tricksereien nicht verboten sind, erschließt ich mit nicht. Das ist jedes Rechtsstaates und jeder Demokratie unwürdig. Die sollten sich alle schämen, und zwar während sie in U-Haft auf ihren Prozess warten. (fefe)”
Hatte das BVerfG nicht mal entschieden, dass solche kurzfristigen Änderungen nicht zulässig sind? Für Hinweise hierzu dankbar.
Man kann sich im Prinzip die ganzen Vorabdiskussionen und Lachnummern wie die Enquete-Kommission des Bundestages auch gleich komplett sparen, wenn kurz vor Toresschluß und kurz vor der Abstimmung dann solche Änderungen in die Gesetze gelogen werden, nur weil CDU/CSU und Fast Drei Prozent das so wollen.
Angesichts solcher Winkelzüge (mir fallen noch ganz andere Begriffe dazu ein, aber ich bin ein üblicherweise zivilisierter Mensch) fragt sich hoffentlich niemand mehr, warum wir die Piraten dringend als Gegenpol benötigen?
Obwohl: auch in diesem Fall sollte man sich bei der Regierung für die kostenlose Werbung für die Piraten ausdrücklich bedanken.
Details dazu: http://www.golem.de/1110/87336.html
Update:
Tagesordnung vom 27.10.2011, Punkt 5.a.:
http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/136.html
Drucksache 17/7521:
http://dip.bundestag.de/btd/17/075/1707521.pdf
Fragliche Stelle: § 97 b + c auf S. 72f
Zitat § 97 c:
“In Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:
‘Diese Daten dürfen maximal drei Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden.’”Änderung:
“c) enfällt”





