Ich muss noch einen nachschieben…
Da weist zu (aber nicht von) Guttenberg doch soeben in der Fragestunde des Bundestages frech darauf hin, dass falsche Anschuldigungen gegen ihn gefährlich sind, weil sie möglicherweise “strafrechtliche Relevanz” besitzen könnten. Üble Nachrede und so.
Genauer: Trittin fragt, zu Guttenberg antwortet:
“Ich habe gesagt, der Vorwurf sei abstrus, dass die Arbeit ein Plagiat sei. Das setzt voraus, dass ich bewusst und vorsätzlich getäuscht habe.”
Er fügt hinzu, dass das nie der Fall gewesen sei. Gelächter bei der Opposition, das sich bei KaTes Nachsatz noch steigert: Die Unterscheidung habe strafrechtliche Relevanz. Und man müsse aufpassen, dass man nicht in den Bereich der “üblen Nachrede” komme…
Na das nenne ich mal eine kernige Ansage. Bloß gut, dass ich in meinem Artikel weiter unten “mutmaßlich” geschrieben habe, ich hatte mir sowas schon gedacht…
Schau’n wir mal, was die Wikipedia zur “üblen Nachrede” sagt:
Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D) [...] ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht “erweislich wahr” ist.
Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen Üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.
Wort für Wort übernommene Formulierungen ohne Kennzeichnung der Quelle dürften nach meinem Empfinden aber “erweislich wahr” sein, oder? Sollte ein Jurist das nicht wissen?
Zum GuttenPlag-Wiki hat er auch was zu sagen:
“Es gibt dort eine nicht unerhebliche Zahl von Vorwürfen, die ich äußerst fragwürdig finde.”
Ob er da tatsächlich mal hinein gesehen hat? Ich vermute nein, denn: es gibt da keine wie auch immer gearteten “Vorwürfe”, sondern ausschließlich eine Auflistung von Textpassagen aus “seiner” Dissertation, denen die ungenannten Quellen gegenüber gestellt wurden. Für das was in den Kommentaren steht, sind die Kommentatoren verantwortlich, nicht die Betreiber des GuttenPlag. Ob in den Kommentaren tatsächlich strafrechtlich Relevantes zu finden ist, steht aber immer noch auf einem anderen Blatt und muss erst festgestellt werden – zur Not durch Richter, falls der Freiherr den Betreibern des Wikis seine Anwälte auf den Hals hetzt. Was aber der endgültige Netz-Selbstmord sein dürfte…
Mit dem Rücken an der Wand verlegt sich der Freiherr nun also aufs Drohen. Sauber…



