Ich habe in einem Artikel dieses Blogs ein Bild aus der Wikipedia verwendet, das unter einer CC-Lizenz steht, genauer gesagt unter Creative Commons-Lizenz Namensnennung 3.0 Unported (Bearbeitungen ausdrücklich gestattet, sogar eine kommerzielle Nutzung, die hier nicht vorliegt).
Nun erreicht mich eine Mail mit angehängtem (defektem) PDF (das in der Mail auch als über dem Postweg unterwegs angekündigt wird), in der der Urheber des Bildes mich darauf hinweist, es läge eine Urheberrechtsverletzung vor, da ich seinen Namen als Urheber nicht direkt am Bild genannt habe.
Was ich getan habe war, darauf hinzuweisen, dass das Bild unter CC-Lizenz steht und ich habe auf die Seite der Bilddatei auf der Wikipedia verlinkt, inklusive Timestamp. Dort ist der Urheber eindeutig genannt.
In einem Artikel der c’t (den ich leider bisher nicht wiederfinden konnte) wurde die Problematik mal von einem Justiziar des Heise-Verlags beleuchtet, dort kam dieser zu der Rechtsauffassung, dass bei Bildern ein Link auf die entsprechende Wikipedia-Seite völlig ausreichend sei, allerdings sei darauf zu achten, dass auf die korrekte Dateiversion verlinkt werden müsse (also inklusive Timestamp).
Unter anderem begründet sich die allgemeine Rechtsauffassung wohl auch daraus, dass aus der CC-Lizenz nicht abzuleiten sei, dass der Urheber direkt am Bild genannt werden muss. Wirft man einen Blick in die entsprechende CC-Lizenz, kann man das auch leicht nachvollziehen, denn unter 4.c heisst es:
Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden;
Ein Link auf die Wikipedia-Dateiseite auf der der Urheber direkt und unmissverständlich genannt ist, ist eindeutig “angemessen”.
Weiter wird bemängelt, ich habe statt seiner die Wikipedia als Urheber genannt, das ist nicht korrekt, da ich nicht die Wikipedia als Urheber nenne, sondern als Quelle des Bildes (“aus der Wikipedia”) – was völlig korrekt ist.
Von den üblichen Vorgehensweisen abweichende Namensnennungswünsche eines Urhebers sind zwar möglich, in diesem Falle müssen diese aber ausdrücklich beschrieben werden – das ist in dieser Causa aber weder auf der Bildseite in der Wikipedia noch auf der Autorenseite in der Wikipedia der Fall, so dass von den Standardregelungen im Rahmen der CC auszugehen ist und die sieht keine explizite Namensnennung des Urhebers direkt am Bild vor, sondern nur eine Namensnennung – und die habe ich eindeutig geleistet.
Immerhin hat der Urheber erstmal eine Kostennote geschickt, statt gleich mit Anwalt und Abmahnung zu kommen, setzt aber für die Überweisung des von ihm geforderten Betrags eine viel zu kurze Frist und will bei Nichtüberweisung bis zum Termin sofort durch seinen Anwalt eine Abmahnung schicken lassen “wodurch viel höhere Kosten entstehen”.
Ich muss mich also leider an meinen Anwalt wenden (Termin ist bereits vereinbart) … als ob man nichts Besseres zu tun hätte und mein Geld nicht viel besser für andere Dinge ausgeben könnte.
Es sei mir die Anmerkung erlaubt, dass ich die Vorgehensweise für höchst fragwürdig halte. Es erweckt den Anschein, als wolle der Urheber die auf der Wikipedia zur Verfügung gestellten Bilder als Einnahmequelle benutzen; dieses Verhalten konterkariert die Intention der Wikipedia – nämlich für alle jederzeit frei verwendbare Materialien zur Verfügung zu stellen – sehr deutlich. Insbesondere wenn man betrachtet, dass die Urhebernennung durch Link auf die Bildseite übliche Praxis ist und zudem auch noch den Forderungen der CC-Lizenz entspricht… Persönlich halte ich dieses Vorgehen für einen Missbrauch des CC-Gedankens.
Update: Das scheint derzeit mal wieder zu grassieren…
Update zwei: Interessant auch der Artikel auf Stadt Bremerhaven
Update drei – Gedanke: Möglicherweise wäre es für deutsche Blogger angesichts solcher Auswüchse besser, ein Blog bei einem der üblichen Anbieter im Ausland zu betreiben, bei denen man sich ohne Angabe von Realdaten ausschließlich mit einer Emailadresse anmelden kann. Befüllt man dann sein Blog über TOR (damit die IP-Adresse verschleiert wird) mit Inhalten muss man sich nie wieder mit solchen Forderungen auseinandersetzen…
Update vier: Vielen Dank an Heike für den Hinweis als Kommentar auf eine FAQ-Seite der Creative-Commons-Organisation, dort steht zu lesen:
Can I insist on the exact placement of the attribution credit for my work?
No. CC licenses allow for flexibility in the way credit is provided depending on the means used by a licensee to re-distribute the work. There may be differences based on the format in which the content is re-used. For example, providing attribution to the author when re-distributing information via a blog post may be different than how credit is provided to an author in a video remix. All CC licenses provide that attribution is to be provided in a manner “reasonable to the medium or means” used by the licensee, and for credit to be provided in a “reasonable manner.” This flexibility facilitates compliance by licensees – minimizing the risk that overly onerous and inflexible attribution requirements are simply disregarded.
Quelle, CC-BY
Ich habe das mal hier prominent platziert, da es auch anderen mit demselben Problem helfen dürfte.