Rumgeschlaue über Web und die Welt

Einwohnermeldeämter verscherbeln in großem Stil unsere Daten

Nach einem Bericht des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO werden von deutschen Einwohnermeldeämtern in großem Stil die Daten der Bürger an Datenhändler verkauft. Offensichtlich ist das ein höchst lukratives Geschäft, denn die Ämter kassieren pro Datensatz zwischen 5 und 15 Euro. Wie gemeldet wird, gehen dabei auch schonmal Datenpakete von 1000 am Stück über die Ladentheke, das wären dann leicht und schnell eingenommene 5000 bis 15000 Euro. Große Städte nehmen auf diese Weise jährlich Millionen ein.

Für diejenigen, die es noch nicht verstanden haben: Die Einwohnermeldeämter geben eure Daten gegen Geld an Adresshändler weiter. Die kommen auf diese Art und Weise mit Hilfe der Kommunen an Millionen Privatadressen!

Was schon lange vermutet wurde bestätigt sich damit. Es war immer gern behauptet worden, die Datenhändler erhalten ihre Daten aus illegalen Quellen, Politiker echauffierten sich, wenn CDs mit den Daten von Millionen Bundesbürgern kursierten.

Jetzt wissen wir endlich genau, woher diese Daten stammen (ich wiederhole mich gerne): aus dem skrupellosen Verkauf der Bürgerdaten durch Einwohnermeldeämter.

Jeder von uns sollte sofort Schritte einleiten: Die Piratenpartei bietet auf ihrer webseite optoutday.de Informationen dazu an, wie man mittels offizieller Formulare eine Datenweitergabe zwar nicht vollständig untersagen, aber doch deutlich verringern kann. Auf der Webseite finden sich auch direkte Links zu diesen Formularen. Man muss diese nur ausdrucken, ausfüllen (die Hinweise beachten, auf manchen sind auch Punkte, die eine explizite Datenfreigabe ermögliche – die wollen wir natürlich nicht!) und beim Einwohnermeldeamt abgeben.

Zudem sollte man dringend darüber nachdenken, ob man bei seinem Einwohnermeldeamt eine Auskunft gemäß des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes anfordert, an wen die eigenen Daten konkret weiter gegeben wurden.

In der Auskunft sollte man Informationen anfordern über

  • die zur eigenen Person verarbeiteten Daten,
  • den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
  • die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen sowie
  • die allgemeinen technischen Bedingungen der automatisierten Verarbeitung der zur eigenen Person verarbeiteten Daten

Einige der Fragen sind zwar selbsterklärend, aber allein um den Einwohnermeldeämtern ein wenig Arbeit zu machen, sollte man sie dennoch stellen. Am Wichtigsten ist in diesem Zusammenhang offensichtlich Frage drei.
Ich möchte an dieser Stelle nicht verheimlichen, dass sich offenbar die Ämter oft weigern, diese Auskunft zu erteilen. In dem Fall sollte man sich an seinen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Die Adressen und Kontaktmöglichkeiten finden sich leicht im Internet.

[Update] Beispiel: Datenschutzgesetz NRW

[Update 2] Die Zeit am 22.09.2010 zum Thema “opt out”