Rech, Mappus und Konsorten behaupten ja mantraartig immer wieder, der Widerstand gegen “ein parlamentarisch beschlossenes Vorhaben” sei illegal. Dass dem nicht so ist, nicht so sein kann, sollte jedem klar sein, der nicht seine letzten Jahre in Nordkorea, China oder im Iran verbracht hat.
Im Kölner Stadtanzeiger meldet sich nun ein Verfassungsrechtler zu Wort, Ernst Gottfried Mahrenholz war von 1981 bis 1994 Richter am Bundesverfassungsgericht und seit 1987 dessen Vizepräsident. Also eindeutig jemand, der weiß, wovon er spricht. Zur Frage nach dem Recht der Bürger gegen Stuttgart 21 zu demonstrieren, von Rech oder Bahnchef Grube so nachdrücklich verneint, sagt er ganz klar:
Dazu muss man kein Verfassungsrichter sein. Es reicht der einfache Bürger. Der sagt: Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und nicht von der Landesregierung, der Stadt Stuttgart oder der Deutschen Bahn. Das Volk hat das Recht, gegen jeden Beschluss zu demonstrieren, den ein Parlament gefällt hat. Hat man dem Volk gesagt, welche Gutachten nicht veröffentlicht worden sind und warum nicht? In Stuttgart demonstriert man auch gegen Bevormundung.
Das vollständige Interview im Kölner Stadt-Anzeiger.