Rumgeschlaue über Web und die Welt

Es geht nicht um den Doktorgrad!

Wenn ich in den Medien vernehmen muss, dass ein großer Teil der Deutschen (offenbar 60% plus) der Ansicht ist, das “sei doch alles nicht so schlimm und er ist doch ein guter Politiker” dann könnte ich ganz deutlich gesagt kotzen. Denn das zeigt, dass sich der Großteil der angeblich so mündigen Bürger von den Smokescreens des Freiherrn und insbesondere auch der Kanzlerin einlullen lässt.

Wenn Merkel sagt “ich habe ihn nicht als wissenschaftlichen Assistenten berufen”, dann blendet das in schon dreist zu nennender Weise die Tatsache aus, dass hier ein Minister mutmaßlich eindeutige Rechtsbrüche begangen hat, vom Bruch des gegebenen “Ehrenwortes” mal ganz abgesehen.

Besonders delikat wird diese Geschichte, wenn man betrachtet, welche Gesetzesänderungen die Bundesregierung in den letzten Jahren auf Wunsch der Film- und Musikindustrie und gegen die Interessen der Bevölkerung eingeführt hat. Privatkopien werden massiv eingeschränkt bzw. im Prinzip abgeschafft (man darf keinen Kopierschutz mehr umgehen, auch nicht für private Zwecke), UrheberrechtsVERWERTER (nicht -Inhaber) werden durch Auskunftsansprüche, Vorratsdatenspeicherung und Abmahnungen in die Lage versetzt, Schulkinder, die mal einen Song im Netz getauscht haben, bis in die Armut zu verklagen. Alternativ auch gern deren Eltern in Sippenhaft zu nehmen.

Und dieselben bigotten, tief korrupten Politbonzen wollen dasselbe Thema jetzt als Kavaliersdelikt abtun, nur weil der mutmaßliche Rechtsbrecher zufällig das Schätzchen von Mama, traurigerweise nach wie vor der beliebteste Politiker derzeit und nebenbei auch noch CSU-Aushängeschild und Verteidigungsminister ist?

DAS KANN DOCH WOHL NICHT WAHR SEIN!

Wenn mal wieder bei einem die Musikindustrie auf der Matte steht, weil er angeblich Musik in Tauschbörsen angeboten hat, dann sollte dieser auf die Aussage Merkels verweisen: “er soll sich entschuldigen und alles ist wieder gut…”

NEIN IST ES NICHT! Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, Recht und Gesetz müssen auch für einen adligen CSU-Verteidigungsminister-Sonnyboy mit gegelter Frisur gelten. In einem demokratischen Gemeinwesen muss man auf der Einhaltung grundlegender vom Gesetzgeber vorgegebenen Regeln bestehen. Recht und Gesetz, nicht Politik(er) und Machthabende die mal eben bestimmen, was  “Gut” und “Böse” ist. Wenn das sogar eine Kanzlerin tut, ist auch sie demokratisch untragbar geworden.

Merkel ist mit zu Guttenberg ein zynisches Bündnis eingegangen, indem sie sich hinter ihn stellt und seine Taten verharmlost. Ob er ansonsten ein toller Politiker oder angeblich so guter Verteidigungsminister ist (was ich im Übrigen auch bezweifle, siehe z.B. Afghanistan und Gorch Fock) ist dabei völlig irrelevant, ebenso wie seine CSU-Mitgliedschaft oder sein Adelstitel.

Das Volk soll betrogen werden und merkt das mal wieder nicht, aber kein Wunder bei den Absatzzahlen der BILD-Zeitung. Verhältnisse wie in der DDR oder in Ägypten: die “Herrscher” können tun und lassen, was sie wollen, ohne belangt zu werden.

Sollte zu Guttenberg tatsächlich ungeschoren aus dieser Schmierenkomödie hervorgehen wäre das ein weiterer schwarzer Tag für die Demokratie hierzulande! Aber der Bildzeitungsleser wird währenddessen wahrscheinlich weiter geifernd auf Titten starren…

“Ein Minister stürzt nur, wenn die Partei es will”
Horst Seehofer, CSU

“Wir haben andere Probleme in Deutschland als Fußnoten”
Roland Koch, CDU

Bilder: zu Guttenberg aus der Wikipedia, Benutzer CDUCSU, CC-BY-DE-Lizenz. In Montage mit Motiven der peinlichen “Raubkopierer sind Verbrecher”-Kampagne der “Zukunft Kino Marketing GmbH” als Bildzitat und Satire. Grafik der gefundenen Seiten mit Kopien aus dem GuttenPlag-Wiki (darf mit Quellenangebe verwendet werden).

p.s.: …und auch wenn er wahrscheinlich doch kein Volljurist ist, sollte er seiner sauberen Ehefrau mal erläutern, was eine Unschuldsvermutung ist – aber das ist ein ganz anderes Thema…

Pressemitteilung der Medienaufsichtsbehörde zu “Tatort Internet”

Die Aufsichtsbehörde prüft die RTL II-Peinlichkeit “Tatort Internet”.

“Reich­wei­ten star­ken” – schreibt man das jetzt ernsthaft so?

Hier die Pressemitteilung:

PRESSEMITTEILUNG

Kassel, 20. Oktober 2010

„Tatort Internet“ erfordert gesellschaftliche Debatte und rechtliche Prüfung

Die RTL II-Reihe „Tatort Internet“ hat eine heftige Kontroverse über Grenzen eines TV-Formats ausgelöst. Unter Hinweis auf das grundsätzlich positive Ziel der Sendung, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, wird die Tatsache, dass die Sendung rundfunkrechtlich geprüft wird, kritisiert. Doch der Zweck heiligt nicht alle journalistischen Mittel, sagen der Direktor der LPR Hessen, Prof. Wolfgang Thaenert, und der Vorsitzende der Versammlung, Winfried Engel. Sie mahnen auch eine Debatte über journalistische Standards an.

Unabhängig von der laufenden rundfunkrechtlichen Prüfung des RTL II-Formats „Tatort Internet“ steht für die LPR Hessen die Verantwortung der Programmmacher im Vordergrund. Sie müssen bei dem brisanten Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet die Balance zwischen den Persönlichkeitsrechten der potenziellen Opfer und Täter und dem Aufklärungs- und Informationsbedürfnis der Gesellschaft finden. Grundsätzlich problematisch wird es, wenn die Medien als „Vierte Gewalt im Staat“ die Rolle der dritten Gewalt, von Polizei und Staatsanwaltschaft, übernimmt. Dies ist eine Frage des journalistischen Selbstverständnisses, die dringend durch die Selbstkontrolle und die berufsständischen Vertretungen zu klären ist.

„Die Medienaufsicht hat auf journalistische Standards und Entscheidungen aus gutem Grund nur begrenzt Einfluss; sie kann hoheitlich nur gegen rundfunkrechtliche Verstöße vorgehen, die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung und ethisches Handeln liegen jedoch im Vorfeld dessen“, so Prof. Wolfgang Thaenert. „Das Beispiel ‚Tatort Internet‘ macht deutlich, wie wichtig eine fortlaufende Debatte über Medienethik und Medienqualität ist.“

„Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch zu schützen und in Reichweiten starken, vornehmlich an jüngere Zuschauer gerichteten Programmen aufzuzeigen, wie das Internet ihnen zur Falle werden kann, ist eine programmliche Herausforderung. Dass sie angenommen wird, begrüßen wir. Allerdings verlangt die Behandlung dieses ernsten Anliegens ein sensibles Vorgehen und die Einbettung in ein glaubwürdiges Umfeld“, ergänzt Winfried Engel.

Bei der rundfunkrechtlichen Prüfung stehen die vom Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene Einhaltung der Programmgrundsätze und des Persönlichkeitsrechts sowie die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen im Vordergrund. Das Ergebnis der Prüfung durch die LPR Hessen als die über RTL II Aufsicht führende Anstalt werden die ZAK, Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten, und die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) abschließend beraten.